Russland hebelt Patentrechte aus

Benutzung von Patenten von „russlandfeindlichen“ Inhabern ohne Zustimmung möglich

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Die russische Regierung hat vor dem Hintergrund der erhobenen Sanktionen einer Vielzahl sog. unfreundlicher oder feindseliger Staaten gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf Patentschutz in Russland geändert. Danach ist es russischen Unternehmen und Einzelpersonen erlaubt, Erfindungen, Gebrauchsmuster und Industriedesigns von Eigentümern aus solchen Ländern ohne deren Zustimmung und ohne Zahlung einer Entschädigung zu nutzen.

Mit dem Gesetz wurde in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte bestimmt, dass die Regierung der Russischen Föderation das Recht hat, über Waren bzw. Warengruppen zu entscheiden, auf die bestimmte Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums nicht angewendet werden. Die Waren bzw. Warengruppen sind (noch) nicht bekannt.

Mit dieser Regelung kann natürlichen und juristischen Personen von der russischen Regierung das Recht eingeräumt werden, Schutzurechte Dritter ohne Zustimmung der Inhaber zu benutzen, und zwar ohne Zahlung einer Lizenzgebühr oder dergleichen, soweit der Inhaber aus einem russlandfeindlichen Land stammt. Die Verordnung sieht zwar eine Entschädigung für den Schutzrechtsinhaber vor - diese ist jedoch mit 0 % der erzielten Umsätze angegeben. Als russlandfeindlich werden gegenwärtig 48 Staaten eingestuft.

Die Regelung wird vermutlich in erster Linie für solche gewerblichen Schutzrechte Anwendung finden, die aus dem Technologie- oder Software-Bereich oder ähnlichem stammen. Insbesondere werden wahrscheinlich diejenigen Produkte unter diese Regelung fallen, die auf dem russischen Markt knapp werden oder vollständig verschwinden, sei es aufgrund des Embargos oder weil sich Unternehmen aus Russland zurückziehen.

Dass das Gesetz bereits Anwendung findet, zeigt der Fall der britischen Entertainment One UK Ltd., die Inhaberin der Rechte an einer Zeichentrickserie ist. Die Entertainment One UK Ltd. hatte vor einem russischen Handelsgericht einen Unternehmer wegen unerlaubter Nutzung von Bildern und Marken verklagt. Das Gericht wies die Klage mit Hinweis auf das neue Gesetz und die russlandfeindliche Haltung Großbritanniens aufgrund der gegen Russland verhängten Sanktionen ab. Der Beklagte kann folglich die Bilder und Marken kostenlos weiter benutzen.

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