Produktfälschungen im Online-Handel

Pandemie beschleunigt Trend

© Pixabay

Nach einer Studie des Amtes für geistiges Eigentum in der Europäischen Union (EUIPO) mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa (OECD) hat sich bestätigt, dass der Online-Handel den Handel mit gefälschten Waren fördert und zur wichtigsten Triebfeder für den Vertrieb von Produktfälschungen geworden ist.

Der Online-Handel hat in den letzten Jahren stark zugenommen, ein Trend, der sich während der COVID-19-Pandemie noch weiter beschleunigt hat. Wie bei anderen Instrumenten der modernen Wirtschaft werden Online-Verkäufe zunehmend für den Vertrieb von Produktfälschungen missbraucht. Daten über die Beschlagnahme von gefälschten Waren zufolge haben 56% der Zollbeschlagnahmen an EU-Außengrenzen eine Verbindung zum Online-Handel.

Die Studie hat ergeben, dass der Wert der Beschlagnahmen im Zusammenhang mit Produktfälschungen, die online verkauft wurden, deutlich geringer ist als der Wert derjenigen, die nicht über den Online-Handel bestellt und stattdessen in Containern über verschiedene Transportrouten (Straße, Schiene, Luft und See) versandt werden. Beschlagnahmen beim Online-Verkauf machen nur 14% des Gesamtwerts der Beschlagnahmen aus, verglichen mit 86% der Beschlagnahmen im Zusammenhang mit per Container transportierten Waren.

Bei den Transportarten für die Produktfälschungen dominieren Paketdienste. Bei den Herkunftsländern der online gehandelten gefälschten Waren steht China mit mehr als 75% der Beschlagnahmen an der Spitze, gefolgt von Hongkong mit 5,7 %, der Türkei (5,6 %) und Singapur (3,3 %). Bei Betrachtung des Werts von Produktfälschungen, die online erworben werden, ist ebenfalls China mit einem Anteil von 68% das dominierende Herkunftsland. Die Nutzung des Online-Handels hängt von der Art der Produktfälschungen ab. Parfümeriewaren und Kosmetika (75,3 %), pharmazeutische Erzeugnisse (71,9 %) und Sonnenbrillen (71,3 %) sind die Produkte mit dem höchsten Anteil an mit Online-Kauf verbundenen Beschlagnahmen.

Ein in der Studie festgestellter Trend ist die Zunahme von Kleinsendungen durch den Handel, welche den Unternehmen die Möglichkeit bietet, die Waren direkt an die Verbraucher zu versenden. Allein in den fünf Jahren von 2015 bis 2019 nahm der Paketverkehr um mehr als 70 % zu und erreichte 2019 einen Wert von weltweit 21,3 Milliarden Sendungen. Für die Händler von gefälschten Waren sind kleine Pakete, die per Post oder Paketdienste versandt werden, ein attraktiver Vertriebsweg. Durch diese Kleinsendungen verringern sich die potenziellen Verluste infolge von Grenzbeschlagnahmen. Während gefälschte Waren, die mit Containerschiffen geschmuggelt werden, wertmäßig eindeutig dominieren, nimmt die Versendung von Päckchen zu und steht bei der Zahl der Beschlagnahmen an erster Stelle. In der EU wenden sich Fälscher zunehmend an Verbraucher im Online-Umfeld. Was die Zollbeschlagnahmen im Zusammenhang mit dem Online-Handel betrifft, werden über 90 % dieser Beschlagnahmen als Päckchen in die EU versandt.

Ein Antrag auf Grenzbeschlagnahme kann von Inhabern von Rechten geistigen Eigentums bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) gestellt werden (Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden). Die Zollbehörden werden auf der Basis aller gewerblichen Schutzrechte tätig, insbesondere auf der Grundlage von Patenten, Marken, Geschmacksmustern bzw. Designs. Die Anträge können auf eine europaweite Beschlagnahme gerichtet werden, bspw. gestützt auf Unionsmarken oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster, oder auf nationales Tätigwerden, bei denen nationale Schutzrechte die Grundlage des Antrags bilden. Bei europaweiten Anträgen werden alle Zollbehörden der Europäischen Union unterrichtet, so dass in allen Mitgliedsstaaten der Warenverkehr überwacht wird.

Ein wesentlicher Vorteil für Schutzrechtsinhaber besteht unter anderem darin, dass für einen solchen Antrag die Identität der beteiligten Personen oder der tatsächliche Vertrieb der verletzenden Waren nicht bekannt sein muss. Der Schutzrechtsinhaber kann also einen solchen Antrag präventiv stellen, ohne von einer konkreten Verletzung bzw. einem Verletzer Kenntnis zu haben.

Partner

Patentanwälte Dörner & Kötter

Martin Dörner
Körnerstr. 27
58095 Hagen

Fon: 02331-9163-0
Fax: 02331-9163-90

Patentanwälte Dörner & Kötter