Heizungsaustausch beschlossen

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

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Die Bundesregierung hat die umstrittene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes nun doch verabschiedet und gleichzeitig ein neues Förderprogramm für den notwendigen Heizungstausch veröffentlicht. Danach können Haushalte ab 2024 für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung bis zu 50 Prozent Fördermittel erhalten.

Ab 2024 klimafreundliche Heizungen

Mehr als ein Drittel des deutschen Energiebedarfs entfällt auf Heizungen und Warmwasser. Um den CO2-Ausstoß zu reduzieren, soll ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Politik setzt vor allem auf Wärmepumpen. Aber auch der Anschluss an ein Fernwärmenetz oder Stromheizungen sind möglich. Alte Öl- und Gasheizungen dürfen aber noch bis 2045 betrieben werden. Danach müssen sie durch Heizungen ersetzt werden, die vollständig mit erneuerbarer Energie laufen.

Ausnahmen

Die Regierung möchte nun mit einem Förderprogramm dafür sorgen, dass der Heizungsumbau gelingt. Schließlich ist ein Heizungsaustausch mit hohen Kosten verbunden. Doch es gibt Ausnahmen. Geht die alte Heizung kaputt, gibt es eine dreijährige Übergangsfrist, in der eine herkömmliche Heizung eingebaut werden kann. Danach muss sie durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien ersetzt werden. Die Ausnahmeregelungen für Personen ab 80 Jahren sind ausgeweitet worden. Sie dürfen nach einem Heizungsausfall wieder eine herkömmliche Heizung einbauen. Die Austauschpflicht trifft dann diejenigen, die die Immobilie später erben.

Wer bekommt die Förderung?

Die neuen Förderungen gelten für Eigentümer selbstgenutzter Immobilien und private Kleinvermieter mit bis zu sechs Wohnungen, wobei der Vermieter selbst in dem Gebäude wohnen muss.

Die bisherigen Förderungen mit einem Zuschuss von bis zu 40 Prozent für den Heizungsaustausch bleiben bestehen. Wer also eine Wärmepumpe einbaut, kann von der BaFa einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent erhalten.  Ebenso werden weiterhin Sanierungsmaßnamen wie Dämmung, Fensteraustausch und neue Böden gefördert. Das neue Förderprogramm kommt nur hinzu.

Neue Förderung im Überblick

  • Grundförderung: Immobilieneigentümer erhalten für den Heizungsaustausch im selbstgenutzten Eigenheim einheitlich eine Grundförderung von bis zu 30 Prozent. Für alle anderen Eigentümer bleibt die bisherige Förderung bestehen.
  • Klimabonus: Zusätzlich gibt es für den Heizungsaustausch unter bestimmten Voraussetzungen einen Klimabonus. Wer nicht zum Heizungsaustausch verpflichtet ist, aber dennoch austauscht, erhält 20 Prozent. Empfänger von Transferleistungen wie Wohngeld erhalten ebenfalls 20 Prozent. Wer austauschen muss, aber die gesetzlichen Vorschriften übererfüllt, erhält einen Klimabonus von 10 Prozent. Wird eine defekte Heizung innerhalb von einem Jahr ausgetauscht, gibt es einen Bonus von 10 Prozent.
  • Förderkredite: Darüber hinaus stehen Förderkredite bis zu 60.000 Euro für den Heizungsaustausch zur Verfügung, die von allen Bürgern in Anspruch genommen werden können.
  • Steuerliche Förderung: Zudem können Eigentümer bei einer Selbstnutzung bis zu 20 Prozent der Investitionskosten von der Einkommensteuerlast abziehen.

Finanzierung

Der Fördertopf soll vor allem aus den Einnahmen aus dem Europäischen Emissionshandel (ETS) gespeist werden.

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