Die Energiewende hält Einzug in den Zählerschrank

Rollout der Smart Meter

In 2017 hält die Energiewende Einzug in den Zählerschrank. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) seit September 2016 ist es amtlich: Die alten, schwarzen Stromzähler – die Ferraris Zähler – werden nach und nach durch moderne digitale Geräte ersetzt.

Das mit dem GDEW verabschiedete neue Messstellenbetriebsgesetz sieht verpflichtend vor, analoge Stromzähler durch „Smart Meter“ zu ersetzen. Zuständig dafür ist der Messstellenbetreiber; in den meisten Fällen ist dieser auch örtlicher Verteilnetzbetreiber.

Smart Meter - ein Begriff für zwei Gerätetypen

Der Begriff „Smart Meter“ hat sich in Deutschland als Synonym für „intelligente Zähler“ etabliert. In der Praxis gibt es zwei Messprinzipien, die getrennt voneinander betrachtet werden müssen und bei denen unterschiedliche Gerät zum Einsatz kommen: die „moderne Messeinrichtung“ und das „intelligente Messsystem“. Die Geräte unterscheiden sich in ihrem Umfang und ihren Funktionen voneinander. Je nach Höhe des Verbrauchs kommen  jeweils die eine oder die andere Messeinrichtung zum Einsatz. Für die Bemessung des Jahresverbrauchs wird der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre zugrunde gelegt.

Bei Großverbrauchern über 10.000 kWh/Jahr oder Erzeugungsanlagen mit einer Leistung über 7 kWp, beginnt der Einbau der intelligenten Messsysteme stufenweise voraussichtlich ab 2018, Verbraucher zwischen 6.000-10.000 kWh/Jahr werden voraussichtlich ab 2020 mit der neuen Technik ausgestattet. Bei dieser Gruppe ist der Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtend. Intelligente Messsysteme zeichnet aus, dass sie mit einem Gateway für die Datenkommunikation gekoppelt sind.

Bei Abnahmestellen mit weniger als 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch werden einfache elektronische Zähler  – fachlich korrekt „Moderne Messgeräte“ eingebaut. Laut Gesetz werden bis 2033 bundesweit alle anlogen Stromzähler durch moderne digitale Geräte ersetzt.

Abhängig von der Zählerart sind auch die Entgelte, die der Messstellenbetreiber für Smart Meter nehmen darf. Der Gesetzgeber sieht für verschiedene Verbrauchsklassen unterschiedliche Entgelte vor und hat Obergrenzen festgelegt. Diese sogenannten Preisobergrenzen basieren auf einer Kosten-Nutzen-Analyse, mit der das Bundeswirtschaftsministerium das individuelle und gesamtwirtschaftliche Nutzenpotential im Rahmen der Einführung intelligenter Zähler berechnet hat.

Was Kunden von der Digitalisierung haben

Die neue Technik verschafft Ihnen einerseits mehr Transparenz bei der Überwachung des Strombezugs und der Stromkosten. Beispielsweise zeigen die intelligenten Messsysteme nicht nur den Gesamtverbrauch an, sondern auch die aktuell bezogene Leistung oder historische Verbrauchswerte für die letzten zwei Jahre. Andererseits wird mit den neuen Messgeräten die technische Basis für innovative Services gelegt, die zukünftig vielfältige weitere Nutzenvorteile eröffnen, wie etwa Verbrauchsvisualisierung, Lastvariable Tarife oder Smart-Home-Einbindung.

Wichtiger Baustein zur Energiewende

Der flächendeckende Einbau neuer Messtechnik ist ein wichtiger Baustein für die Integration der erneuerbaren Energien in das Energienetz. Denn je mehr Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, desto weniger lässt sich das Stromangebot steuern. Der Wind weht nun einmal nicht bedarfsgerecht und auch die Sonne scheint nicht immer dann, wenn viel Strom gebraucht wird. Hierbei helfen intelligente Stromzähler. Sie sollen es zukünftig ermöglichen, dass Strom in Zeiten mit geringem Verbrauch und hohem Angebot trotzdem sinnvoll genutzt werden kann.Elektroautos könnten zum Beispiel über den intelligenten Zähler automatisch geladen werden, wenn der Strom gerade besonders günstig ist.

 

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